Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (und Verordnung dazu)
Das Staatsministerium für Soziales des Freistaates Sachsen stellt auf seiner Webseite eine Liste mit Quellen zum sächsischen Hundegesetz bzw. zur Durchführungsverordnung bereit. Am besten nutzt man die Suchfunktion auf www.sachsen.de, Stichwort "Hunde" oder nutzt das PDF- Dokument auf dem Server der Polizei von Sachsen.
Kurzes Fazit: Neben allgemein als gefährlich erkannten Hunden werden American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen als besonders gefährlich angesehen.
Halter gefährlicher Hunde haben ihre Eignung, Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht, wie der obligatorische Leinen- und Maulkorbzwang für als gefährlich vermutete Hunde.
Website: http://www.polizei.sachsen.de/zentral/dokumente/downloads/downloads_ohne_konvert/hundegesetz.pdf |